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VG Regensburg, 24.06.2015 - RN 1 K 14.670 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 24.06.2015 - RN 1 K 14.670
- VGH Bayern, 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13
Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere …
Auszug aus VG Regensburg, 24.06.2015 - RN 1 K 14.670
Das Laufbahnprinzip konkretisiert insoweit das Leistungsprinzip (BVerwG, B.v. 30.1.2014, 1 WB 1/13).
- VG Sigmaringen, 07.02.2019 - 10 K 2018/17
Beförderungsreife, Mindestdienstzeit; Vorerfahrugnszeit; Ungleichbehandlung; …
Während ersteres im Hinblick auf die mit der 3. Änderung der SLV zum 19.08.2011 verfolgte verbesserte Personalgewinnung insbesondere im Sanitätsbereich sachlich gerechtfertigt ist, liegt bzgl. der zukünftigen Beförderungsreife ein solches sachliches Differenzierungskriterium nicht vor (a. A. VG Regensburg, Urteil vom 24.06.2015 - RN 1 K 14.670 - juris Rn. 23; nachfolgend BayVGH…, Beschluss vom 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581 - juris Rn. 12).Denn angesichts des mit der 3. Änderung der SLV bezweckten personalpolitischen Ziels einer verbesserten Personalgewinnung (bei Neueinstellern), insbesondere zur Ermöglichung eines Seiteneinstiegs in die Bundeswehr als Soldatin oder Soldat in den Feldwebel- und Offizierslaufbahnen, liegt ein zulässiges sachliches Differenzierungskriterium i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG vor, weil dieses Merkmal bei bereits zuvor eingestellten Soldaten nicht vorliegt bzw. nicht mehr zum Tragen kommt (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 24.06.2015 - RN 1 K 14.670 - juris Rn. 23; nachfolgend BayVGH, Beschluss vom 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581 - juris).
- VGH Bayern, 08.03.2016 - 6 ZB 15.1581
Keine Beförderung zum Stabsfeldwebel unter rückwirkender Anwendung neuer …
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 24. Juni 2015 - RN 1 K 14.670 - wird abgelehnt. - VG München, 28.09.2020 - M 21a K 18.1761
Ablehnung der Ernennung und Beförderung zum Oberfeldarzt mangels Weiterbildung …
Zum anderen liegt es, wie aufgezeigt, im organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Bewerber anderer Fachrichtungen, für die ein höherer Verwendungsbedarf als bei Zahnärzten besteht, durch laufbahn- und besoldungsrechtliche Anreize für den Dienst in der Bundeswehr zu gewinnen (vgl. ähnlich VG Regensburg, U.v. 24.6.2015 - RN 1 K 14.670 - juris Rn. 30).